20 Millionen Kubikmeter Grundwasser dürfen die Harzwasserwerke jährlich im Landkreis Diepholz fördern. Das hat nun auch das Verwaltungsgericht Hannover entschieden: Eine eigenmächtige Kürzung der Menge durch den Landkreis ist nicht zulässig.
Auf die 20 Millionen Kubikmeter hatten sich der Versorger und der Landkreis 2010 geeinigt, berichten die Harzwasserwerke auf ihrer Webseite. 2021 erfolgte dann eine Kürzung durch den Landkreis um 400.00 Kubikmeter, da die Wasserwerke das Kontingent nicht ausgeschöpft hatten.
Die Harzwasserwerke klagten und erhielten Recht: „Es ist unsere Pflicht als Wasserversorger in Niedersachsen, in allen Berechnungen für Wasserrechte Sicherheitszuschläge und eine Reserve für besonders trockene Jahre einzuplanen. Diese werden natürlich nicht jedes Jahr abgerufen“, erklärt Lars Schmidt, Geschäftsführer des Wasserversorgers. Das Gericht bestätigte diese Argumentation.