Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) hat einstimmig eine Resolution zur Abwicklung der Corona-Soforthilfe in Niedersachsen verabschiedet.
Sie betrachtet zu früh ansetzenden Rückzahlungsverpflichtungen der Hilfsmaßnahmen als kontraproduktiv, da die Unternehmen die wieder anspringende Konjunktur nutzen müssen, um ihre Liquidität erneut aufzubauen. „Wir fordern daher, auf die Rückforderung von Überkompensationen zu verzichten. Lässt sich eine Rückforderung tatsächlich nicht vermeiden, muss der Termin für die Ermittlung der Überkompensation möglichst spät liegen und mit einer großzügigen Rückzahlungsfrist verbunden werden“, sagt Andreas Kirschenmann, Präsident der IHKLW.