2. Februar 2023
Impulse

300 Millionen Euro Fördergelder für Niedersachsens KMU

Landesregierung unterstützt Betriebe, die hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind

Wirtschaftsminister Olaf Lies. Foto: MW/Shino Photography

Die gestiegenen Energiepreise haben zahlreiche Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Das sehen auch Bund und Land; gemeinsam haben sie ein Hilfsprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen auf den Weg gebracht. Ab Februar läuft die Antragsfrist für Betriebe, deren Energiekosten sich mehr als verdoppelt haben.

„Ob Gas, Strom oder auch Öl, Pellets und Flüssiggas – die Preissteigerungen haben viele Unternehmen unabhängig von den Energieträgern im Jahr 2022 hart und mitunter auch existenzgefährdend getroffen“, zitiert das niedersächsische Wirtschaftsministerium Olaf Lies. Nach der ersten Förderperiode soll es ein weiteres Antragsfenster mit auf Strom- und Gaspreisbremse angepassten Bedingungen geben. Ziel sei die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Wer Mittel aus dem Programm beantragt, verpflichtet sich, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Antragstellung ab dem 23. Februar

Nach Angaben des Ministeriums ist die Antragstellung ab dem 23. Februar bis Ende März 2023 über das Portal der NBank möglich, 50 Prozent der Hilfe sind als unmittelbare Abschlagszahlung vorgesehen und sollen den Unternehmen kurzfristig ausgezahlt werden. Die zweite Hälfte gibt es erst nach der Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge – gegebenenfalls gibt es Kürzungen. Übersteigt die beantragte Restsumme die vorhandenen Finanzmittel, gibt es anteilige Auszahlungen. Denn alle Antragsteller sollen gleich behandelt werden. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro – 100 Millionen Euro steuert der Bund bei – zur Verfügung. Der maximale Zuschuss zu den Energiekosten liegt bei 500.000 Euro, beziehungsweise 80 Prozent der über eine Verdopplung der Energieausgaben hinausgehenden Ausgaben zwischen Juli und Dezember 2022, im Vergleich zu 2021.

Für die zweite Auflage des Programms im Spätsommer werden die Förderbedingungen angepasst. Die Einzelheiten sollen festgelegt werden, sobald Erfahrungen mit der zum Anfang des Jahres rückwirkenden Gas- und Strompreisbremse ausgewertet wurden.

Für Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), ist das Programm ein positives Signal, insbesondere für das Handwerk. Allerdings mahnt sie: „Es braucht auch eine Lösung für die größeren Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden, die weder von den Bundes- noch von den Landesprogrammen erfasst sind. Sie dürfen nicht durchs Raster fallen.“ Unternehmen, die bereits Mittel aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten, sind nicht Antragsberechtigt. Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen, sieht die Liquiditätssicherung der Unternehmen im Vordergrund.

Welche KMU können Anträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende) mit Sitz in Niedersachsen.
  • Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag des Zeitraums Juli bis Dezember 2021 liegen.
  • Zugleich muss der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30. November 2022 unter dem verfügbaren vom 1. Juli 2022 gelegen haben.
    Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.
  • Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.

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